Teilnehmer, die während der Reise die Anordnung der Aufsichtspersonen trotz mehrfacher Ermahnungen nicht befolgen, können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden und müssen gegebenenfalls auf eigene Kosten die Rückreise antreten.
Sollte Letzteres eintreffen, bemühen wir uns darum, die Erziehungsberechtigten hiervon in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des restlichen Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.