Sie können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit medizinisch notwendige Leistungen über die von Ihrer zuständigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) beziehen.
Weitere Fragen zur Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall beantwortet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.